EU-Führerschein aus Spanien und MPU

Heute eine aktuelle Information zum EU-Führerschein aus Spanien und der MPU, sowie zum Verhältnis dieser beiden Gesichtspunkte.

EU-Führerschein gültig

Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein hat in Deutschland grundsätzlich Gültigkeit. Dies sieht die EU-Führerscheinrichtlinie (genaue Bezeichnung: Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG) so vor. Der Europäische Gerichtshof hat dies immer wieder bestätigt, auch wenn den Deutschen Behörden und Polizeibeamten dies nur schwer begreiflich zu machen ist. Eingeleitete Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) müssen regelmäßig eingestellt werden, wenn jemand in Deutschland mit einem EU-Führerschein unterwegs ist.

Neue Tat in Deutschland

Was vielfach übersehen wird: wenn es nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis (im Ausland) sodann im Deutschen Inland erneut zu einer Tat im Zusammenhang mit Alkohol kommt, darf die deutsche Führerscheinstelle sehr wohl die Gültigkeit des Führerscheins von der Beibringung einer MPU abhängig machen, und zwar von einer MPU nach deutschen Maßstäben.

Erneuerung im Ausstellerstaat

Dies gilt auch, wenn ein Führerschein, nach dieser Tat, in dem Ausstellerstaat (in dem vom VGH Baden-Württemberg entschiedenen Fall war es Spanien) erneuert wird. Denn die Erneuerung (nach Zeitablauf) steht einer Neuerteilung im Sinne von einem „Erwerb“ der Fahrerlaubnis eben nicht gleich.

Unterschied Neuerwerb / Zweitschrift

Dies ist ein wichtiges und häufig entscheidendes Detail bei der Frage, welcher EU-Führerschein in Deutschland gültig ist, und welcher nicht. Nur wenn es zu einem Neuerwerb der Fahrerlaubnis im EU-Ausland kommt, sind die deutschen Behörden an die Überprüfung auf Fahreignung gebunden, und die hat nun einmal im Ausstellerstaat stattgefunden.

In diesen Fällen ist der EU-Führerschein dann in Deutschland gültig. Fazit: Wenn ein Neuerwerb im EU-Ausland erfolgt, ist bei Beachtung der Erteilungsvoraussetzungen und bei Erwerb außerhalb der in Deutschland laufenden Sperrfrist der Führerschein – auch in Deutschland – gültig, ohne dass es einer MPU nach Deutschen Maßstäben bedarf.

Fundstelle der hier diskutierten Entscheidung: Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 27.6.17, A.Z.: 10 S 1716/15.

Kosten

An dieser Stelle ein weiterer Tip zum Umgang mit der Praxis der deutschen Ermittlungsbehörden. Wenn mit einem gültigen EU-Führerschein gefahren wird und gleichwohl ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) eingeleitet wird, muss eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes / Verteidigers aufkommen. Das bedeutet, dass man sich vorsorglich gegen die Kosten eines künftigen Verfahrens schützen kann, wenn man eine solche Rechtsschutzversicherung abschließt. Durch unsere Kanzlei wurden in letzter Zeit einige Musterverfahren geführt, die alle mit diesem Ergebnis endeten: Die Rechtsschutzversicherung muss eintreten.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an unser Büro in Oranienburg bei Berlin: info@ra-hartmann.de