EU-Führerschein und Wohnsitz: hier ein wichtiges Detail

Der EU-Führerschein als Ausweg vor der MPU? Ja, das funktioniert. Aber: Vorsicht bei Wohnsitz und Fristen!

Viele Betroffene, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bekannt) bevorsteht, suchen nach alternativen Wegen, um schneller wieder mobil zu sein. Ein häufiger Gedanke: die Fahrerlaubnis / den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machen. Grundsätzlich ist das auch eine legitime Option. Ermöglicht wird dies durch die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG (Wohnsitzerfordernis, Artikel 12).

Doch Vorsicht: Der sogenannte „EU-Führerschein“ ist nur dann in Deutschland gültig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls drohen Fahrverbot, Punkte, Bußgelder oder sogar Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ein zentrales Kriterium ist das Wohnsitzerfordernis. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht (u. a. BVerwG, 22.10.2014 – Az: 3 B 21.14) haben klar festgelegt: Wer im EU-Ausland einen Führerschein / Fahrerlaubnis erwerben will, muss sich mindestens 185 Tage im Jahr der Ausstellung tatsächlich dort aufgehalten haben, präziser gesagt einwohnermeldeamtlich angemeldet sein. Frühere Aufenthalte – etwa im Vorjahr – können nicht angerechnet werden. Entscheidend ist ausschließlich das Kalenderjahr, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wird.

Beispiel: Wer von Oktober bis Dezember eines Jahres in Polen wohnt (90 Tage) und von Januar bis März des Folgejahres weitere 95 Tage, erfüllt die Vorgabe nicht – denn die Tage verteilen sich auf zwei Kalenderjahre. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in einem solchen Fall die Anerkennung des Führerscheins verweigern.

Für MPU-Betroffene bedeutet das: Schnellkurse, wie sie von einigen Anbietern und Vermittlern angeboten werden, erfüllen diese gesetzliche Anforderung nicht. Der Wohnsitz muss durchgängig belegt und durch eine Anmeldebescheinigung des betreffenden Einwohnermeldeamtes bestätigt sein.

Wer trotz fehlender Voraussetzungen mit einem EU-Führerschein in Deutschland fährt, riskiert erhebliche Konsequenzen – selbst, wenn die EU-Fahrerlaubnis auf den ersten Blick gültig erscheint.

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