Alkohol am Lenker: Mit dem Fahrrad kann man schneller zur MPU fahren, als gedacht. Ist das Anzeigen in diesen Fällen sinnvoller Polizeidienst oder Verfolgungseifer?
Es ist schon auffällig, dass die Polizeibeamten in letzter Zeit mehr Alkoholsünder mit dem Fahrrad anzeigen, als in all den Jahren zuvor.
Der Grund dafür dürfte relativ einfach erklärt sein. Es fahren halt immer weniger Menschen mit dem Pkw unter Alkohol. Denn es hat sich inzwischen wohl herumgesprochen, dass dies hart bestraft wird und zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann. So tun es schlicht und ergreifend weniger Autofahrer. Man will „alles richtig machen“ und fährt zunehmend mit dem Fahrrad zur Party.
Wie reagiert nun die Polizei auf diese Entwicklung? Nun, sie hat ihr Augenmerk zunehmend den Fahrradfahrern zugewandt. Ich kann dies wirklich so sagen, denn die Fallzahlen meiner Kanzlei sind diesbezüglich ein zuverlässiger Grandmesser. Man freut sich bei der Polizei also nicht über die Entwicklung, sondern wendet sich denjenigen Gruppen zu, in denen noch „etwas zu holen ist“. Bekanntlich ist ja auch eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad strafbar, wenn auch erst ab 1,6 Promille. (Folge übrigens: die Anordnung der MPU).
Ob dies wirklich eine sinnvolle Vorgehensweise im Dienste der Verkehrssicherheit ist, oder doch nur Ausdruck von Verfolgungseifer?
Denn man einmal genau hinschaut, scheint es bei den Polizisten häufig darum zu gehen, „jemanden zu erwischen“. Dies sollte als Ansatz meiner Auffassung nach einmal grundsätzlich hinterfragt werden. Man darf nämlich nicht vergessen, dass ein Fahrradfahrer, wenn er unter Alkohol erwischt wurde, jedenfalls die MPU zu absolvieren hat, wenn der Wert von 1,6 Promille überschritten wurde. Bitte nicht vergessen: es handelt sich um einen Verkehrsteilnehmer, der an dem Abend gerade das Auto stehen ließ, um nicht strafbar zu handeln. Viele haben nämlich die Strafbarkeit des Fahrens mit dem Fahrrad unter Alkohol schlicht nicht auf dem Schirm.
Jedenfalls in Fällen, in denen weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist, somit auch niemand gefährdet werden kann, würde ich mir deswegen häufig etwas mehr Fingerspitzengefühl von den Polizeibeamten wünschen. Denn möchte man sich wirklich dem Vorwurf ausliefern, aus blindem Verfolgungseifer zu handeln, anstatt wirklich die Verkehrssicherheit zu fördern? Und: stellt sich dann nicht zwangsläufig auch als nächstes die Frage, ob nicht eine personelle Überbesetzung, zumindest in bestimmten Regionen Deutschlands, vorliegt?
Und ist all dies noch im Sinne des Erfinders, sprich im Sinne der Sicherheit im Straßenverkehr?
Nun kommt noch ein Argument. Ich denke, dass der Staat an dieser Stelle auch seine Autorität aufs Spiel setzt, wenn bei dem Bürger der oben geschilderte Eindruck entsteht. Früher verstand man den Hinweis des Wachtmeisters noch als Denkzettel. Heute geht es nur noch darum, nicht erwischt zu werden. (Folge u.a.: Blitzer-Apps usw.)
Ich fordere daher auf, in die Diskussion darüber einzutreten, wann es sich noch um sinnvolle Verkehrsüberwachung handelt, und wo Bedürfnisse, einen Bürger bei einem Fehlverhalten zu ertappen, zum Prinzip erhoben werden. Und über das Interesse an einem sicheren Straßenverkehr gestellt werden.
Was meinen Sie dazu? Schreiben Sie mir gerne über www.ra-hartmann.de