Heute geht es nochmals um das durchaus bedeutsame Register RESPER: die MPU auflage ist kein Faktor, der hier vermerkt ist. Es werden somit weiterhin EU-Fahrerlaubnisse erteilt, auch wenn in Deutschland noch die MPU offen ist.
Hier die genauen Fundstellen:
Verordnung (EU) 2022/0423 vom 14. März 2022 über ein dezentrales IT-System zum Austausch von Schriftstücken, veröffentlicht im Amtsblatt L 87 vom 15. 3.2022.
Es werden NUR Status-/Verwaltungsdaten zur Fahrerlaubnis, nicht jedoch medizinische Eignungsdaten ausgetauscht.
Was auf EU-Führerscheinen überhaupt codiert werden kann:
Zulässige Eintragungen sind die harmonisierten EU-Schlüsselzahlen wie Sehhilfe, Fahrzeugumbauten usw. Eine MPU-Auflage ist keine EU-Schlüsselzahl und damit weder auf dem Dokument vorgesehen noch als standardisiertes Austauschfeld angelegt. (Anlage 9 FeV – Liste der Schlüsselzahlen).
Nationale Eignungsdaten bleiben dementsprechend national. Eine MPU-Auflage ist kein EU-Datenelement und erscheint daher nicht in RESPER/EUCARIS-Abfragen.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter Tel. 03301-536300 an.