Rechtsschutzversicherung greift nicht ein bei Vorsatz
Eine Rechtsschutzversicherung greift bei Vorsatz nicht ein. Was ist damit gemeint? Wenn ein Rechtsschutz-Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, dann muss der Versicherer nicht für die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwaltskosten, Gerichtskosten, gegebenenfalls Sachverständigengebühren) eintreten. Hierzu hat das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 14.10.2019 (Aktenzeichen 4 W 818/19) eine interessante Entscheidung getroffen. Diesmal geht es um den … Weiterlesen