Fahrverbote bald europaweit – aber Erwerb des EU-Führerscheins nach wie vor möglich!

Fahrverbote gelten bald europaweit. Jedoch bleitt der Erwerb des EU-Führerscheins nach wie vor möglich, um die MPU legal zu umgehen. Das ist heute unser Thema.

Am 6. Februar 2024 stimmten die Abgeordneten das EU-Parlaments in Straßburg mehrheitlich dafür, dass Fahrverbote künftig EU-weit durchgesetzt werden sollen. Dies liegt auch im Zuge der Europäischen Einigung und wird Realität.

Wichtig, ist aber, dass an dieser Stelle ein Missverständnis vermieden wird: Hier geht es um Fahrverbote, nicht um die Entziehung und den Neuerwerb der Fahrerlaubnis. Häufig wird hier nicht differenziert, so dass falsche Meinungen entstehen. Aber schauen wir genauer hin.

Bisher galt: wer beispielsweise in Frankreich (oder einem anderen Europäischen Land) ein Fahrverbot erhielt, konnte sich nach Erreichen der deutschen Grenze unbeschadet wieder selbst hinters Steuer setzen. Denn ein Fahrverbot galt nur in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. Dass sich dies nun ändern soll, dafür sprach sich die Mehrheit des EU-Parlaments aus. Und auch dafür, dass eine Überschreitung der Geschwindigkeit ab 50 km/h zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, in Wohngebieten ab 30 km/h.

Nach dem Verhängen eines Fahrverbots eines EU-Landes soll innerhalb 25 Tagen geklärt werden, ob das Fahrverbot dann auch EU-weit gilt. Um dies in nationales Recht umzusetzen, bedarf es aber noch weiterer Konkretisierungen. Frühestens nach dem Sommer, wenn ein neues Parlament gewählt wurde, kann wohl mit einer Positionierung und ersten Verhandlungen der Mitgliedsstaaten gerechnet werden, sodass eine Umsetzung der Richtlinien vor 2026 eher nicht zu erwarten ist.

Nun aber zum EU-Führerschein. Er ist nach wie vor eine legale Möglichkeit, die MPU zu umgehen. Wenn in einem EU-Land die Fahrerlaubnis erworben wird, darf auch in der gesamten EU gefahren werden. Und dazu gehört auch Deutschland.

Dass sich hieran etwas ändern wird, ist nicht ersichtlich. Es wäre auch unvereinbar mit dem Europäischen Einigungsprozess. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch künftig bei angeordneter MPU (sog. „Idiotentest“) oder dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland diese im EU-Ausland neu erworben werden kann und dann wieder in Deutschland gefahren werden darf, groß. Derzeit ist es eh Stand der Rechtslage (3. EU-Führerscheinrichtlinie).

Zum aktuellen Stand informieren Sie sich gerne auf unserer Homepage: https://www.ra-hartmann.de/fahrverbote-gelten-bald-eu-weit/

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