Es gibt neue Regeln für Winterreifen ab 1. Oktober 2024.
Aktuell erfreuen wir uns zwar noch an spätsommerlichen milden Temperaturen. Trotzdem sieht man seit einigen Tagen in vielen Läden schon wieder Lebkuchen und Adventskalender – ja, liebe Leser, in weniger als drei Monaten ist schon wieder Weihnachten. Grund genug, langsam an die Bereifung unserer Fahrzeuge zu denken. Denn es gelten ab 01. Oktober 2024 neue Regeln für Winterreifen: Zukünftig sind nur noch Winterreifen mit dem zusätzlichen Alpine-Symbol (Berg und Schneeflocke) erlaubt.
Damit läuft zum 1. Oktober 2024 auch die Übergangsfrist der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) für Winterreifen aus. Reifen, die sowohl das M+S-Symbol als auch das Alpine Zeichen aufweisen, sind natürlich ebenfalls zulässig.
Wichtig: Die Reifen dürfen nicht vor 2018 hergestellt worden sein.
Ab wann muss man mit Winterreifen fahren?
In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Diese ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 2 Abs. 3a) geregelt und besagt, dass wer sein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen wie zum Beispiel Glatteis oder Reifglätte bewegt, Winterreifen benutzen muss, die den Vorschriften der des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen (Bereifung und Laufflächen) entsprechen. Grundsätzlich ist die Faustformel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) eine passable Orientierung. Da aber je nach Region vereinzelt auch vor Oktober oder nach Ostern winterliche Straßenverhältnisse herrschen können, muss die Benutzung der Winterreifen der jeweiligen Situation angepasst sein.
Bei Verstoß drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg
Autofahrer (immer der aktuelle Fahrer des Fahrzeugs, nicht der Halter) die gegen die Winterreifen-pflicht verstoßen, müssen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch in Hinblick auf die auf die Kasko- und Haftpflichtversicherung ergeben sich bei fehlenden vorgeschriebenen Winterreifen Risiken einer Mithaftung bei Unfällen.