Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Amphetamine im Straßenverkehr und der Führerschein. Im Gegensatz zu Cannabiskonsum kommt es bei Amphetaminen (ugs. Pepp oder Speed) als sogenannte harte Droge, nicht darauf an ob ein regelmäßiger Konsum, ein gelegentlicher Konsum oder eine Abhängigkeit besteht. Der Gesetzgeber hat bei den sogenannten harten Drogen, zu denen auch Amphitamine gehören, festgelegt, das ein einmaliger Gebrauch, bzw. Konsum und die Teilnahme im Straßenverkehr die Anordung einer Medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) vorsieht.“
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