4. EU-Führerscheinrichtlinie: Deutschland stellt sich gegen Europa

EU-Führerscheine sind immer wieder Thema. Heute geht es um die 4. EU-Führerscheinrichtlinie. Hier stellt sich Deutschland recht eindeutig gegen Europa. Ist Deutschland ein Behinderer der Europäischen Einigung?

Noch immer wird mit Spannung der Entwurf für die vierte EU-Führerscheinrichtlinie erwartet. Die daraus folgenden Regelungen könnten in mehreren Bereichen für erhebliche Änderungen sorgen. Unter anderem ist Deutschland bekanntlich nicht mit der gegenseitigen Anerkennungspflicht für EU-Führerscheine einverstanden, weil – ebenso bekanntlich – die in Deutschland jeweils noch ausstehende MPU ausgehebelt wird, und zwar auf legalem Wege.

Hierfür muss lediglich in einem EU-Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis neu erworben werden, dann darf auch in Deutschland wieder gefahren werden. Dies gilt auch dann, wenn in Deutschland vor Neuerteilung die MPU noch offen ist! Soweit die derzeit bestehende Rechtslage, eben unter der 3.EU-Führerscheinrichtlinie.

Nun gibt es abermals Gegenwind, zuletzt aus den Reihen der Gesetzgebungskommission. Wie der Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing am 21.09.2023 auf der Website des Bundesministeriums mitteilte, ist Deutschland mit dem derzeitigen Verabschiedungsstand der vierten EU-Führerscheinrichtlinie nicht einverstanden. Er macht dies zwar an anderen Punkten fest (zeitliche Beschränkung der Fahrerlaubnis für Senioren, verbunden mit regelmäßiger Überprüfung auf Fahreignung im Alter; Verlängerung der Probezeit und so weiter). Klar ist aber auch, dass die gegenseitige Anerkennungspflicht von Führerscheinen aus anderen EU-Staaten auf Widerwillen stoßen.

Man kann also vermuten, dass in Europa derzeit zumindest von den meisten Mitgliedstaaten an der gegenseitigen Anerkennungspflicht von EU-Führerscheinen festgehalten werden möchte! Dies ist bei vorsichtiger Betrachtung ein mindestens gutes Zeichen.

Dass in Deutschland mit der gegenseitigen Anerkennung Schwierigkeiten hat, ist nicht neu, eben wegen des dadurch legalen Umgehens der MPU.

Derzeit sind die Änderungsvorschläge der Führerscheinrichtlinie noch immer in der Phase des Entwurfes, welcher noch in 2023 besiegelt werden soll. Was davon letzten Endes auch – vor allem in nationales Recht – umgesetzt wird, bleibt mit Spannung abzuwarten.

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