Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol am Steuer. Was ist, wenn man alkoholisiert mit dem Auto eine nur sehr kurze Strecke auf einem Parkplatz zurücklegt, um dort zu schlafen? Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Nochmal Thema Alkohol im Straßenverkehr. Wenn ein Verkehrsteilnehmer nur eine sehr kurze Strecke mit seinem Auto zurück legt, etwa um auf einem Parkplatz einer Diskothek, wie vom Amtsgericht Verden kürzlich entschieden, zu schlafen in seinem Auto, dann kann ihm deswegen nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zumindest hat in diesem Fall das Amtsgericht Verden so entschieden.
Das Gericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, das davon auszugehen sei, der Verkehrsteilnehmer wollte sich nur einen Teil des Parkplatzes aussuchen, an dem er in seinem Auto schlafen kann, nicht aber aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, deswegen sei ihm die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen.
Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie die Fälle, in denen jemand den Motor seines Fahrzeuges nur laufen lässt, um das Fahrzeug zu beheizen, nicht aber das Fahrzeug dabei bewegt. Es handelt sich hierbei nicht um das Führen eines Kraftfahrzeuges.“
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