Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung

Bei Verstößen gegen die sogenannte 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG ist es ausreichend, dass dem Betroffenen eine entsprechende Atemalkoholkonzentration nachgewiesen wird. Eine Blutentnahme ist hingegen für eine Verurteilung nicht erforderlich. Denn es handelt sich hierbei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, während die Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr (bei Fahrten ohne Fahrfehler) bei 1,1 Promille beginnt und … Weiterlesen

Wie soll man sich bei einer Polizeikontrolle verhalten?

Guten Abend, Fahrzeugkontrolle! Haben Sie etwas getrunken? Wie soll man sich in einer solchen Situation – insbesondere nach vorangegangenem Alkoholgenuss – verhalten? Zunächst: Versuchen Sie auf keinen Fall zu fliehen. Wer versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, gilt in höchstem Maße als verdächtig. In der Regel werden die Polizeibeamten bei Alkoholkontrollen die Durchführung eines „Atemalkoholtests“ … Weiterlesen

Alkohol im Straßenverkehr, MPU und Abstinenznachweis

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Thema Alkohol im Straßenverkehr. Während eines Straf- oder Bußgeldverfahrens vergessen viele Betroffene, dass an dessen Ende oftmals noch was anderes droht, nämlich die Fahreignungsbegutachtung, auch genannt MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung). In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, dass die Vorbereitung auf eine erfolgreiche MPU, insbesondere einen Abstinenznachweis über einen längeren Zeitraum bedingt und dass dieser Abstinenznachweis schon während des Laufs des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens begonnen werden kann. Hier ist also wichtig rechtzeitig anzufangen, damit nicht unnötig Zeit verloren wird.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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Unter Alkohol Fahrrad gefahren? Führerschein ist trotzdem in Gefahr!

Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren, weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder „nur“ mit einem Fahrrad unterwegs war. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg informiere ich heute … Weiterlesen