Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät: Strafzettel wegen Falschparkens

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema wenn man Zweifel an der Richtigkeit seines Stafzettels wegen Falschparkens hat. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Strafzettel wegen Falschparkens. In Deutschland ist es häufig gar nicht so einfach zu erkennen, darf ich hier parken oder nicht? Wie z.B. in folgender Situation. Gilt die zeitliche Beschränkung für beide Schilder oder nur für eins? Wenn sie sich gegen die Verhängung eines Verwarngeldes wegen eines Parkverstoßes wehren möchten, so sollten sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung tun. Leider übernehmen die Rechtsschutzversicherer in den allermeisten Fällen hierfür jedoch nicht die Kosten.“

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Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Schadensposten Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg sprechen die Gerichte einem Geschädigten auch dann Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug anschafft. Darauf weisen die Versicherungen grundsätzlich nicht hin, und bestreiten häufig sogar, das es diesen Schadensposten gibt. Tatsächlich kann aber Nutzungsausfall für die Zeit verlangt werden, die in dem Gutachten aufgrund dessen abgerechnet worden ist, erscheint. Und zwar ohne Ersatzbeschaffung, ohne ein Folgefahrzeug. Voraussetzung ist natürlich, das der verunfallte PKW nicht mehr fahrtüchtig ist. Dann haben Sie in diesem Fall einen Anspruch, den sie zur Not auch einklagen sollten.“

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Dr. Henning Hartmann, Anwalt aus Oranienburg beim Sat.1 Frühstücksfernsehen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann beim Sat.1 Frühstücksfernsehen über Blitzer, den Anhörungsbogen und was zu tun ist, wenn man von der Polizei einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

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Führerscheinentzug wegen Falschparkens?, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema des Unfalls in einem Kreisverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Kann der Führerschein wegen Falschparkens verloren werden? Klare Antwort: Ja, zumindest in Deutschland. Wenn eine bestimmte Anzahl von Strafmandaten wegen Falschparkens erreicht wird, dann attestiert die Rechtsordnung dem Betroffenen, dem Täter ein gespaltenes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung. Wenn Beispielsweise etwa 60 Bußgeldbescheide in einem Jahr angesammelt werden, dann kann dies bedeuten, das aufgrund dieses gespaltenen Verhältnisses zur Rechtsordnung eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet wird, und im Falle des nicht Beibringens, die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das Verwaltungsgericht Saarlouis hatte dies in einem Fall entschieden, in dem es in 5 Jahren 160 Bußgeldbescheide waren, das bedeutet durchschnittlich 32 Verstöße pro Jahr, sodass auch unterhalb der Grenze von 60 Verstößen pro Jahr schon die Fahrerlaubnis wegen Falschparkens in Gefahr sein kann.“

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Unfall im Kreisverkehr, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema, ob man wegen zu häufigen Falschparkens seinen Führerschein verlieren kann. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Unfall im Kreisverkehr – ein Dauerbrenner. Der Fall, das ein Einfahrender in einen Kreisverkehr mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, von dem er annimmt, es werde vorher ausfahren, ist ein sehr häufiger Fall, in dem Unfälle reguliert werden müssen.
Es ist nochmals zur Klarstellung durch das Amtsgericht Hamburg Barmbek am 11.April 2014 gekommen, das in diesen Fällen der Einfahrende zu 100% haftet. Und zwar aus folgendem Grund, vor Einfahrt in den Kreisverkehr ist das sogenannte Zeichen 205 zu passieren, das ist das Vorfahrtszeichen. Wenn dann in den Kreisverkehr eingefahren wird, handelt es sich um einen Vorfahrtsverstoß und damit auch um einen Anscheinsbeweis zu Gunsten einer Haftung des Einfahrenden.“

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Zu schnell am Feiertag? Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema der Geschwindigkeitsüberschreitung vor einer Schule, obwohl Feiertag ist. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Geschwindigkeitsbegrenzung von Montags bis Samstags, 7-18 Uhr besagte ein Verkehrsschild, das vor einer Schule aufgestellt war. Prompt führten Polizeibeamte eine Geschwindigkeitsmessung an einem gesetzlichen Feiertag durch, der allerdings auf einen Mittwoch fiel, denn es geht ja um die Verkehrssicherheit.
Der Betroffene, der geblitzt wurde und Rechtsmittel einlegte, wurde letztendlich frei gesprochen, und zwar aus folgendem Grund. Das Begrenzungsschild steht im Zusammenhang mit dem Schild „Achtung Schulkinder“, es soll Schulkinder schützen. An einem Feiertag ist aber bekanntlich keine Schule und deswegen entfaltet das Verkehrsschild in diesem Fall auch keine Wirkung an dem Feiertag.“

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Telefonieren beim Fahren, Anwalt Dr.Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Telefonieren beim Fahren. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr. Dieser sehr populäre Ordnungswidrigkeitenvorwurf kann im einzelnen nur schwer nachgewiesen werden. Das OLG (Oberlandesgericht) Thüringen hat in einem jüngeren Urteil bestätigt, dass es nicht ausreicht, wenn die Polizeibeamten als Zeugen sagen der Betroffene habe mit einem Handy hantiert. Auch reicht es nicht aus, wenn die Zeugen aussagen es habe eine Handbewegung in Richtung Ohr gegeben, die typisch für die Nutzung eines Mobiltelefons ist.
Das Gericht hat klar gestellt, das hier konkrete Beweismittel für die Benutzung des Mobiltelefons vorgelegt werden müssen, ansonsten hat ein Freispruch des Betroffenen zu erfolgen.“

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Rechte des Beifahrers, Anwalt Dr.Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema, ob man sich als Beifahrer über Verkehrsschilder erkundigen muss, die vor dem Fahrerwechsel passiert wurden. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Das OLG (Oberlandesgericht) Hamm hat im Juni 2014 ein bemerkenswertes Urteil zu der Frage gefällt, ob man sich als Beifahrer über Verkehrsschilder erkundigen muss, die vor dem Fahrerwechsel passiert wurden.
Folgender Fall: Es wurde ein Überholverbotsschild passiert und danach erfolgte auf einem Parkplatz ein Fahrerwechsel. Prompt kam es zum Verstoß gegen das Überholverbot und das OLG Hamm hat den Betroffenen freigesprochen, denn es bestand keine Verpflichtung sich bei dem ersten Fahrer zu erkundigen, welche Schilder denn inzwischen wohl überholt, oder passiert worden waren. Wenn man eine solche Erkundigungspflicht verlangen würde, dann würde es auch eine Art von Gewähr für die Richtigkeit dieser Auskunft geben, sodass man sich im Falle einer falschen Auskunft wiederum, entschuldigen könne. Das ist eine ziemlich scharfsinnige Begründung, die wohl auch nicht anzugreifen ist.
Ergebnis: nach dem Fahrerwechsel muss das Schild nochmal kommen, ansonsten kann nicht bestraft werden.“

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Anspruch aus Unfall trotz Alkohol, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema, dass ein Unfallgeschädigter auch einen Anspruch aus einem Unfallereignis haben kann, wenn er selber alkoholisiert war. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Ein Unfallgeschädigter kann ein Anspruch aus einem Unfallereignis auch dann haben, wenn er selber alkoholisiert war. Wie z.B in dem Fall, den das OLG (Oberlandesgericht) Koblenz am 3.Februar 2014 entschieden hat.
Ein Fahrer mit 1,9 Promille fuhr von hinten auf einen anderen Verkehrsteilnehmer auf, der kurz zuvor, wann stand im Streit, die Spur gewechselt hat. Der Hergang war im Einzelnen nicht aufzuklären. Das OLG Koblenz verwies auf §7StVO, der besagt, das in allen Fällen ein Fahrstreifenwechsel nur erfolgen darf, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. In allen Fällen bedeutet in diesem Falle auch, wenn der Unfallgegner alkoholisiert ist. Das Ergebnis: Es erfolgte eine Schadensteilung 50/50.“

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Unfallregulierung durch die Haftpflichtversicherung, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema der Unfallregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Unfallregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Ein Klassiker ist der Fall, dass der Geschädigte sein Gutachten einreicht, und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dann sogenannte kalkulierte Reparaturkosten erstattet, die regelmäßig unterhalb dessen liegen, was in dem Unfallgutachten des Geschädigten steht.
Was steckt dahinter? Die zahlungspflichtige Versicherung holt selber ein Gutachten ein, oder lässt selber ein Gutachten erstellen und versucht den Geschädigten damit abzuspeisen.
Sobald Klage erhoben wird auf die Beträge, die in dem Gutachten des Geschädigten auftauchen, wird in aller Regel die Zahlung vollständig erfolgen.
Die Versicherungen legen es zum großen Teil darauf an, dass die Geschädigten die Klage einreichen, erst dann wird vollständig gezahlt. Traurig aber wahr.“

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