Unterbrechung der Verjährung durch Anhörungsbogen
Auch Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße unterliegen der Verjährung. Und zwar vor Erlass des Bußgeldbescheides in drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Tat. Nach Eintritt der Verjährung muss nicht mehr bezahlt werden, und es werden auch keine Punkte eingetragen. Nun ist in § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG geregelt, dass durch den Anhörungsbogen die … Weiterlesen