Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei eigenem Schaden
In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss es nicht notwendig zu Verurteilung oder Freispruch kommen. Vielmehr regiert hier das sogenannte Opportunitätsprinzip. Dieses besagt, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ein Stück weit in das Ermessen von Ordnungsbehörden und Gerichten gestellt wird. Vereinfacht gesagt, es kann die Tat verfolgt werden, unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine Verfahrenseinstellung erfolgen. Man … Weiterlesen