Radfahrer überquert Bahnschienen und fällt – Haftung?
Überquert ein Radfahrer Bahnschienen, hat er sich jedenfalls dann, wenn die Gleisanlage sich vom übrigen Straßenbelag deutlich abhebt und der Schienenverlauf gut sichtbar ist, auf die damit verbundene Gefahr mit den Reifen in die Schienenspur zu geraten und die Lenkfähigkeit zu verlieren, einzustellen. Dies entschied das OLG Hamm in einem Beschluss vom 9.6.2016 (A.Z.: I-6 … Weiterlesen