Langjährige Fahrpraxis? Kein Freifahrtschein für die B 196 – Klasse
Auch langjährige Fahrpraxis bedeutet keinen Freifahrtschein für die Schlüsselzahl 196 (125ccm-Klasse). Diese Klasse wird auch Leichtmotorrad-Klasse genannt. Gebräuchlicher ist der Begriff B196-Klasse. Wer Leichtkrafträder (Klasse A1) mit seinem Pkw-Führerschein fahren will, braucht für die Schlüsselzahl „B 196“ nicht nur eine Schulung, sondern auch 5 Jahre ununterbrochenen Besitz der Klasse B. Das hat das Verwaltungsgericht Köln … Weiterlesen