Beleidigung von Polizisten
„Seids ihr no ganz dicht?“ und „Scheibenwischer“- Geste gegenüber Polizeibeamten stellen keine Beleidigung dar. So ein aktuelles Urteil. Wegen des Vorwurfs der Beleidigung („Seids ihr no ganz dicht?“ und „Scheibenwischer“- Geste gegenüber den Polizeibeamten) in Tatmehrheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis musste sich ein Landwirt vor dem Amtsgericht Landshut (Urteil v. 26.03.2024, Az.: 11 Ds … Weiterlesen