Auffahrender nicht immer schuld
Bei einem Auffahrunfall ist der „Hintermann“ nicht automatisch und zwangsläufig allein haftbar. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Aktenzeichen: 4 U 209/04-31/05 – Urteil vom 19.07.2005) hervor. Dies gilt demnach insbesondere auf Autobahnen, wenn es wegen eines plötzlichen Spurwechsels des vorausfahrenden Fahrzeugs zu dem Unfall gekommen ist. In diesen Fällen sei … Weiterlesen