Gericht kann auf Fahrverbot verzichten
Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Dies ist ein Grundsatz des Strafrechts und gilt auch im Verkehrsrecht und auch hinsichtlich eines Fahrverbotes. Und deshalb – ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät! Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe … Weiterlesen