Die Fahrtenbuchauflage
Um einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit überführt zu werden, muss der konkrete Täter ermittelt werden. Wenn aber nach Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder auch einer Straftat der Fahrzeugführer nicht identifiziert werden kann, ist das Verfahren einzustellen. Es steht der Führerscheinstelle dann nur noch das Mittel der Anordnung eines Fahrtenbuches zur Verfügung. Thema ist also heute die Fahrtenbuchauflage. … Weiterlesen