Fahrverbot bei Straftaten ohne Straßenverkehr
Wenn in einem Strafverfahren als Nebenstrafe ein Fahrverbot (§ 44 StGB) verhängt werden soll, so kann dies nur erfolgen, wenn jeweilige Straftat einen gewissen Bezug zum Straßenverkehr hat. Sie muss bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden sein. Typische Verkehrsdelikte Dies ist relativ unproblematisch … Weiterlesen