Verlust des Führerscheins nach Unfallflucht
Auch nachdem ein Verkehrsteilnehmer eine Unfallflucht (§ 142 StGB) begangen hat, ist nicht in jedem Falle die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Gesetz gleich. Hinzu kommen muss nämlich, dass ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist (§ 69 Abs. 2 Nr 3 StGB). Die Frage, ab wann ein solcher bedeutender Schaden vorliegt, ist in der Rechtsprechung umstritten. … Weiterlesen